Textfeld: Landtagswahl  am 6.Mai 2012
Die  Landtagswahl zum 18.Landtag von Schleswig-Holstein  wird am 6.5.2012 stattfinden. Es wird eine vorzeitige Wahl sein, die nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts nötig wird.
Peter Harry Carstensen (CDU) wird nicht wieder für das Amt des Ministerpräsidenten kandidieren.  Die CDU wird noch einen neuen Kandidaten wählen. Die SPD hat dem Landesparteitag in einer Urabstimmung aller SPD-Mitglieder des Landes  Torsten Albig aus Kiel  für das Amt des Spitzenkandidaten und Ministerpräsidentenkandidaten vorgeschlagen. Der Parteitag wird diesem Votum bestimmt folgen.
Die Landtagswahl 2012 wird die zweite vorzeitige Wahl in Folge sein, nachdem der Landtag  bereits 2009 aufgrund einer Vertrauensfrage  des Ministerpräsidenten aufgelöst wurde.
Bei dieser Wahl gab es das folgende Ergebnis:
CDU: 31,5% ; SPD: 25,4 %; FDP: 14,9 %; Grüne: 12,4 %; Linke: 6,0 , SSW : 4,3% (als Partei  der dänischen Minderheit von der 5%-Sperrklausel ausgeschlossen); Piratenpartei: 1,8 % Freie Wähler: 1,0 %, Sonstige: 2,6 %
CDU und FDP hatten 46,4 % der Stimmen, SPD, Grüne, Linke und SSW hatten 48,1 % der Stimmen. Trotzdem bekam die Koalition aus CDU/FDP  48 der 95 Mandate und bildete die Regierung.
Am 28.6.2010 entschied das Landesverfassungsgericht, dass das Wahlgesetz bis zum 31.5.2011 geändert werden muss. Das ist inzwischen geschehen.
Höchstzählverfahren  nach  Sainte  Lague/Schepers
Die Sitze Sitze bei den  Landtagswahlen 2012 werden nach dem neuen Wahlgesetz mit einem neuen Höchstzählverfahren  verteilt. (bisher d`Hont)
Dieses   sieht wie folgt aus:
Die Stimmenanzahlen werden nach einander  durch 0,5; 1,5; 2,5; 3,5,…..  geteilt. Dann werden die Sitze   den  jeweils höchsten Zahlen folgend verteilt.  Es gilt jedoch  die 5%-Klausel.
Hier ein Beispiel: Angenommen die folgenden Parteien haben die folgenden Stimmenzahlen erreicht:
Partei A:10500;Partei B:9300; Partei C: 5000;Partei D:2300;Partei D: 1389  
Es ergibt sich die folgende Tabelle:
Partei
     %
Stimmen
 : 0,5
   :1,5
  : 2,5
  :3,5
   :4,5
    A
  36,9  %
10500
21000  1
7000    4
4200    7
3000   10
2333   12
  B
   32,6 %
 9300
18600  2
6200    5
3720    8
2657   11
2066   14
    C
   17,5 %
 5000
10000   3
3333    9 
2000   13
1428   20
1111   24
  D
   8,1 %
 2300
4600       6
1533   18
  920
  657
  511
  E
   4,9  %
 1389
2778
  926
  555
  396
  308
Summe
28489
 
 
 
 
 
 
Partei
: 5,5
 :6,5
  :7,5
 : 8,5
: 9,5
Sitze
   A
1909 15
1615 17
140021
1235 23
1105 23
  10
   B
1690 16
1430 19
1240 22
  1094
   978
    8
   C
  909 25
    769
    666
    588
    526
    5
   D
    418
    353
    306
    270
    242
    2
   E
    252
    213
    185
    163
    146
    0
 
Die kleinen Zahlen  1,2,3,…,25 geben an, an welcher Stelle  die einzelne Partei bei der Sitzverteilung berücksichtigt wird.
Es waren insgesamt  25 Sitze zu verteilen. Da die Partei E jedoch an der 5%-Klausel (die muss man mindestens erreichen) gescheitert ist,   wird sie bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt. Dieses Zählverfahren soll kleinere Parteien besser berücksichtigen. Dennoch haben die Direktmandate nach wie vor Vorrang. So kann es auch wieder zu Überhang- und Ausgleichsmandaten kommen. Nach d`Hont  (Siehe auch Jugendseite) hätte sich folgende Sitzverteilung ergeben: 
A: 10 Sitze; B: 9 Sitze; C: 4 Sitze; D : 2 Sitze
 
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